Allgemeine Geschäftsbedingungen & Haftungsausschluss
für das The Work mit Kai
Präambel
Bei dem Coaching handelt es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung. Das Coaching – Prinzip basiert auf The Work of Byron Katie. Hierbei handelt es sich um eine einfache und effiziente Methode, stresserzeugende Gedanken zu identifizieren und sie mittels vier Fragen und Umkehrungen effizient zu hinterfragen. Das Hinterfragen führt zu neuen Einsichten, Erkenntnissen und resultiert in den meisten Fällen darin, dass Probleme und Stressgedanken angegangen und gelöst werden.
Das Coaching wird von einem ausgebildeten The Work – Coach durchgeführt. Es stellt keinen therapeutischen Ansatz dar, kann diesen dennoch maßgeblich unterstützen.
1. Der Coachingvertrag
Der Coachingvertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation (Vorgespräch) und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes und dem Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Coachingvertrages zustande. Zum Coachingvertrag werden Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen.
2. Offenbarungspflicht
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann in schriftlicher oder mündlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung. Es gilt dennoch, dass der Kunde nur die Dinge offenbaren muss, die er möchte.
3. Das Coaching
Das Coaching besteht aus einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes. Pro Coaching Session wird jeweils ein negativer Gedanke gecoacht mit dem Ziel ihn aufzulösen. Um komplette Themenbereiche des Lebens (Beziehung, Arbeitsleben, belastende Erinnerungen, …) erfolgreich zu coachen, sind im Regelfall mehrere Sessions notwendig. Für diesen Fall wird im Vorhinein ein freier „Coaching-Plan“ besprochen. Der Coach unterstützt den Klienten in allen Punkten, die den Sollzustand unterstützen bzw. erreichen.
4. Leistungserbringung und Leistungsort
Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder fernmündlich (via Videocall) oder nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort statt. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des (mündlichen) Angebots und den Vereinbarungen im Coachingvertrag erbracht.
5. Mitwirkungspflicht
Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.
6. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Coachings erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Mögliche schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nach gegenseitiger Absprache zu Coachingzwecken angefertigt werden.
7. Vergütung
Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Honorar. Die Abrechnung erfolgt je Coachingsession. Näheres hierzu wird im Coachingvertrag geregelt bzw. vorher mündlich besprochen. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus dem Coachingvertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu 1 Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
8. Haftung
Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen und Qualitätsansprüchen von The Work of Byron Katie erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter Punkte sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.
9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.
10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung
Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11. Nutzungsrechte
Coaching-Konzeptionen und – Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Mögliche Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Bitterfeld.
13. Besonderheiten
Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit dem Coaching zu keiner Zeit statt.
Oldenburg, den 11.07.2024